Selbstverständlich! Allerdings lässt sich nicht alles per Hausbesuch erledigen. Als Gesundheitshandwerker sind wir Hörgeräteakustiker verpflichtet bestimmte Richtlinien einzuhalten. Das heißt: um überhaupt unseren Beruf ausüben zu können (und mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten zu dürfen), müssen wir gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen erfüllen, beispielsweise muss in regelmäßigen Abständen eine Präqualifizierung nachgewiesen werden (Anforderungen an die Räumlichkeiten, maximale Lautstärke im Anpassraum, Werkstattausstattung, Anwesenheit eines Hörgeräteakustikmeisters,…). Können wir diese Anforderungen auf einem Hausbesuch sicherstellen? NEIN! Denn schließlich wissen wir nicht, ob bei Ihnen zuhause der Raum groß genug ist, oder ob der Geräuschpegel tatsächlich unter 40dB liegt, oder ob die Helligkeit den Vorgaben entspricht. Weiterhin sind wir nicht in der Lage unsere komplette Werkstattausrüstung mitzuführen (kommen Sie gern vorbei und überzeugen Sie sich, unsere Werkstatt ist offen einsehbar). Eine Hörgeräteanpassung ist also unter herkömmlichen Bedingungen zuhause einfach nicht zulässig. Ausnahmen bestehen natürlich in medizinisch begründeten Fällen (z.B. Bettlägerigkeit). In diesen Fällen ist es uns erlaubt beispielsweise Hörmessungen und Anpassungen auch außerhalb unseres Geschäfts vorzunehmen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass die Qualität, die wir in unserem Geschäft erreichen, definitiv nicht gewährleistet werden kann. Bei uns vor Ort haben wir wesentlich bessere Möglichkeiten auf verschiedene Faktoren einzugehen und Feineinstellungen vorzunehmen. Bei Hörgeräteanpassungen per Hausbesuch sind wir also gar nicht in der Lage aus unserem kompletten Repertoire zu schöpfen, es reicht allerdings um eine grobe Verbesserung der Hörsituation zu erreichen. Aus diesem Grund ist es bei einer Hausbesuchsanpassung in der Regel auch völlig ausreichend eine Versorgung mit der einfachsten Hörsystemtechnik, sog. Kassengeräte, durchzuführen. Im häuslichen Umfeld, lässt sich mit diesen eine absolut ausreichende Hörverbesserung erzielen.
Dasselbe gilt auch bei einer Fernanpassung, z.B. über Internet. Moderne Hörsysteme lassen sich heutzutage häufig auch aus der Ferne einstellen, z.B. mittels App. Diese Funktion bieten wir Ihnen ebenfalls gern für beispielsweise Nacheinstellungen an. So können wir für bestimmte Situationen Änderungen in der Einstellung vornehmen, ohne dass Sie uns im Geschäft besuchen müssen, bequem von zuhause oder unterwegs. Allerdings ist dies ebenfalls erst nach erstmaligem Besuch bei uns überhaupt möglich, da auch hier die erforderlichen Daten zum Hörverlust vor Ort ermittelt werden müssen (Stichwort Präqualifizierung). Beachtet man diese Regularien nicht, führt dies berechtigterweise zu einer Ablehnung der Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In diesem Fall müssen Sie also die Kosten für Ihre Hörsysteme komplett privat tragen.

